Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen
Der Bundesrat lockert weitere Massnahmen. Viele Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen sind mit Schutzkonzepten wieder offen oder erlaubt. Befolgen Sie im Alltag weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn das Coronavirus soll sich nicht erneut ausbreiten.
Der Bundesrat hat im März Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen – gesetzliche Vorgaben wie Verbote sowie Hygiene- und Verhaltensregeln. Damit konnte er die Bevölkerung schützen und die Verbreitung des neuen Coronavirus stark eindämmen. Nun lockert der Bundesrat die Massnahmen schrittweise.
Ab 6. Juni können weitere Betriebe und Einrichtungen öffnen. Neu dürfen Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder stattfinden. Voraussetzung sind Schutzkonzepte. Kommt es dabei zu engen Kontakten, müssen Kontaktdaten erhoben werden. So kann im Falle einer neu infizierten Person die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Auch müssen alle Beteiligten die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen können – Organisatoren und Veranstalterinnen, Teilnehmende, Angestellte, Kunden und Kundinnen, Lehrpersonen, Schüler und Schülerinnen, Lernende, Sportler und Trainerinnen.
Quelle:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Das könnte Sie auch interessieren
17. August 2021
Die neue Coronaschutz-Verordnung
Als einzige Kennziffer gibt es nur noch die 7-Tage-Inzidenz 35 und…
17. Mai 2021
Neue Coronaschutzverordnung
Wir freuen uns das mit der neuen Coronaschutzverordnung die am 12.…
29. März 2021
Wir sind bereit zum testen
"Die Güte des Werkes ist nicht abhängig vom Werkzeug, sondern von…
24. März 2021
Laschet kündigt Modellprojekte für Corona-Öffnungen an
Nordrhein-Westfalen will in etwa einem halben Dutzend Modellregionen…