Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen
Der Bundesrat lockert weitere Massnahmen. Viele Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen sind mit Schutzkonzepten wieder offen oder erlaubt. Befolgen Sie im Alltag weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn das Coronavirus soll sich nicht erneut ausbreiten.
Der Bundesrat hat im März Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen – gesetzliche Vorgaben wie Verbote sowie Hygiene- und Verhaltensregeln. Damit konnte er die Bevölkerung schützen und die Verbreitung des neuen Coronavirus stark eindämmen. Nun lockert der Bundesrat die Massnahmen schrittweise.
Ab 6. Juni können weitere Betriebe und Einrichtungen öffnen. Neu dürfen Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder stattfinden. Voraussetzung sind Schutzkonzepte. Kommt es dabei zu engen Kontakten, müssen Kontaktdaten erhoben werden. So kann im Falle einer neu infizierten Person die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Auch müssen alle Beteiligten die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen können – Organisatoren und Veranstalterinnen, Teilnehmende, Angestellte, Kunden und Kundinnen, Lehrpersonen, Schüler und Schülerinnen, Lernende, Sportler und Trainerinnen.
Quelle:
Bundesamt für Gesundheit BAG
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