Die neue Coronaschutz-VerordnungĀ wesentlich einfacher
Als einzige Kennziffer gibt es nur noch die 7-Tage-Inzidenz 35, ab der die “3G-Regeln” (geimpft, getestet oder genesen) fĆ¼r Besuche von Veranstaltungen gelten. Die neue Coronaschutz-Verordnung gilt ab Freitag.
Auszug
“[…]Ā Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums fuĢr Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7- Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fuĢnf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder daruĢber, duĢrfen in dem jeweiligen Gebiet die folgenden Einrichtungen, Angebote und TaĢtigkeiten nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeuĢbt werden […]Ā einschlieĆlich […]Ā Kongresse in InnenraĢumen […]”
Die vorstehenden BeschraĢnkungen entfallen wieder, wenn nach den Feststellungen des Minis- teriums fuĢr Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen an fuĢnf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt.
ResĆ¼mee
Unser “GPS” (Guest Protection & Health Standards) ist seit Anfang des Jahres mit dem 3G-Regeln ausgestattet und wurde auch so auf unseren StrategieTagen erfolgreich und zur Zufriedenheit aller im Juni bereits umgesetzt. Unseren StrategieTagen ab September steht somit nichts im Wege.