E-Learning und Datenschutz
Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung
Das Schlagwort Digitalisierung ist in aller Munde und sorgt dafür, dass sich Berufsbilder massiv ändern und von Arbeitnehmern neue Qualifikationen gefordert werden. Doch sie reicht auch Mittel an die Hand diese Qualifikationen bei den eigenen Mitarbeitern sicherstellen zu können. Dabei gibt es aber eine Reihe datenschutzrechtlicher Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt.
Die berufliche Weiterbildung ist und bleibt ein aktuelles Kernthema für die HR-Abteilungen aller Unternehmen. Insbesondere die jüngere Generation von Arbeitnehmern fokussiert sich bei der Unternehmenswahl weniger auf reine finanzielle Aspekte, sondern sucht vermehrt nach einer hohen Identifikation mit dem Unternehmen und dem eigenen Beruf. Ein Teilaspekt dabei ist auch das Angebot an beruflicher Weiterbildung. Ältere Arbeitnehmer mögen in der Breite keine intrinsische Motivation zur Weiterbildung haben, diese kann aber angesichts der, sich durch die Digitalisierung wandelnden Aufgaben und Geschäftsmodelle dennoch nötig werden.
Berufliche Weiterbildung
Um eine gut organisierte betriebliche Weiterbildung kommt man heutzutage nicht mehr herum. Wichtig ist dabei wie diese zu gestalten ist. Präsenzschulungen in externen Lehreinrichtungen oder im Rahmen einer internen Unternehmensakademie nehmen immer mehr ab und werden durch zeitgemäße und effektivere E-Learning-Angebote abgelöst, welche es ermöglichen den Arbeitnehmer in seiner gewohnten Arbeitsumgebung weiterzubilden. Konsequent angewandt kann man mit dem E-Learning Zeit und Geld sparen.
Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO) der europäischen Union im Mai 2018 erweiterte sich das Thema berufliche Fortbildung um einen datenschutzrechtlichen Aspekt. Wurde dieser früher eher stiefmütterlich behandelt, müssen Unternehmen nun mit sehr konkreten Sanktionen für Ihren nicht datenschutzkonformen Umgang mit den Daten ihrer Mitarbeiter rechnen.
Um keine unnötigen Risiken rechtlicher und finanzieller Natur einzugehen, sollten sich Unternehmen daher an gewisse Regeln und Standards bei der Gestaltung von E-Learning-Tools halten, um die DSGVO zu erfüllen. Die personenbezogenen Daten, die zwangsläufig in der digitalen Lernumgebung gespeichert werden müssen, müssen auch entsprechend gesichert sein. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer informiert werden, in welchem Umfang und zu welchem Zweck ihre Daten gespeichert werden, bevor sie sich bei einem Lern-Tool anmelden. Im Idealfall werden diese Informationen in Form eines Datenschutzhinweises bei der Registrierung weitergegeben.
Neben dem Datenschutzhinweis wird zusätzlich eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der erhobenen Daten benötigt. Dies kann durch eine Einwilligung des Arbeitsnehmers erfolgen, was bei den fortbildungswilligen Millennials eigentlich kein Problem darstellen sollte, die ja explizit Fortbildungen wünschen. Bei verpflichtenden Fortbildungen hingegen muss als Rechtsgrundlage sichergestellt werden, dass die Fortbildung, oder der Test zur weiteren Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Egal wie die Rechtsgrundlage für die Fortbildung aussieht, sie muss dem betroffenen Arbeitnehmer ebenso wie Umfang und Zweck der Nutzung seiner Daten, bekannt gemacht werden und im Datenschutzmanagement des Unternehmens vermerkt werden.
Ein letzter Aspekt des Datenschutzes bei der beruflichen Weiterbildung ist der Grundsatz der Datensparsamkeit. Es sollen für Tests und E-Learning-Angebote nicht mehr Daten als nötig erhoben und zugänglich gemacht werden. So kann man zum Beispiel argumentieren, dass je nach Form des Tests, dem Vorgesetzten eines Arbeitnehmers nur sein Gesamtergebnis mitgeteilt wird, aber die einzelnen Antworten nicht. Auch sollte immer geprüft werden welche Daten und wie lange sie gespeichert werden sollten.
Digitales Lernen kann vieles erleichtern und ist in einer sich immer schneller wandelnden Berufswelt auch unabdingbar für die Mitarbeiterbindung und -entwicklung. Allerdings müssen datenschutzrechtliche Aspekte beachtet werden und insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut einer Studie nur ein Drittel aller Unternehmen die DSGVO bereits vollständig umgesetzt haben, sorgsam in die Planung von E-Learning-Angeboten mit einfließen um compliant zu sein.
Quelle:
www.humanresourcesmanager.de
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