Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1. Sämtliche Leistungen der business factors Deutschland GmbH – nachfolgend business factors – erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für business factors unverbindlich, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§2 Zustandekommen des Vertrages, Vertragsgegenstand, Durchführung der Leistung
1. Der Auftraggeber gibt ein Angebot für den Vertragsschluss ab, indem er das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben an business factors übermittelt. business factors erklärt die Annahme durch eine E-Mail-Bestätigung.
2. Umfang und Inhalt der Leistung von business factors werden jeweils einzelvertraglich auf einem Buchungsformular festgelegt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Verpflichtung von business factors auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.
3. business factors ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Leistungen Subunternehmer zu bedienen. business factors ist für die Auswahl der mit Durchführung der Leistungen betrauten Mitarbeiter verantwortlich. Dies schließt das Recht ein, unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Auftraggebers im Verlauf eines Projektes einzelne Mitarbeiter oder ein gesamtes Team auszutauschen.
4. Insoweit die Leistungen von business factors Gesprächstermine (im folgenden Loungegespräche genannt) ihrer Auftraggeber betrifft, gelten als Loungegespräche im Sinne der Vereinbarung neben den im Vorfeld gebuchten auch solche, die während einer Veranstaltung in Abstimmung mit dem Auftraggeber arrangiert und abgehalten werden.
5. Der Auftraggeber darf seine Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von business factors abtreten; §354 a HGB bleibt unberührt.
§3 Vertragsänderungen
1. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, insbesondere im Hinblick auf Umfang und Inhalt der Leistungen, und beruhen diese Änderungen nicht auf einem Verschulden von business factors bzw. einem Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers, wird sich business factors im Rahmen des Zumutbaren bemühen, dem entsprechenden Änderungsverlangen Rechnung zu tragen. Soweit das Änderungsverlangen wesentliche Auswirkungen auf die vertraglichen Grundlagen, insbesondere den Aufwand und/oder den Zeitplan hat, ist business factors berechtigt, einer entsprechenden Vertragsänderung nur gegen eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Anpassung der Leistungsfristen, zuzustimmen. Soweit und solange eine entsprechende Einigung nicht erzielt ist, führt business factors seine Leistungen auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und diesen Bedingungen fort.
2. Vereinbarungen über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit (z.B. E-Mail).
3. business factors kann die Veranstaltung bis 6 Monate vor ihrem Beginn auf einen anderen Termin verschieben, wenn sie den Auftraggeber entsprechend schriftlich an die zuletzt bekannte Mailadresse mindestens zweimal im Abstand von 1 Woche informiert. Alle Vereinbarungen, Rechte und Pflichten gelten dann für diesen Alternativ-Termin entsprechend, mit Ausnahme des Veranstaltungstermins und dessen Zeiten für Aufbau und Abbau bleiben alle anderen Termine unverändert bestehen, solange nicht business factors Termine zu Gunsten des Auftraggebers verschiebt. Der Auftraggeber hat im Falle der Verschiebung ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen nach der zweiten Informations-Mail über die Verschiebung schriftlich zu erklären. Erfolgt kein fristgerechter Rücktritt, gilt dies als Zustimmung zum neuen Termin. business factors wird in beiden Informations-Mails über die Verschiebung auf diese Frist und auf die Rechtsfolgen hinweisen, wenn kein Rücktritt erklärt wird.
4. Im Übrigen wird auf die Möglichkeiten in § 9 Absätze 5 und 6 verwiesen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und insbesondere alle für die Leistungen von business factors relevanten Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
2. Der Auftraggeber hat dafür einzustehen, dass die von ihm vorgelegten Unterlagen sowie die von ihm schriftlich oder mündlich erteilten Auskünfte richtig und vollständig sind. business factors hat lediglich die Pflicht, die vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferten Daten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
3. Der Auftraggeber hat bei der Anbahnung und Durchführung von Loungegesprächen dadurch mitzuwirken, dass die vereinbarte Anzahl von Betreuern vor Ort anwesend ist und diese auch für die Gespräche zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat für die vereinbarte Durchführung von Masterclasses bzw. Workshops dadurch mitzuwirken, dass er diese in jedem Fall durchführt bzw. ausschließlich in Abstimmung mit business factors diese absagt bzw. nicht durchführt. Der Auftraggeber hat keine Minderungs- bzw. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche gegen business factors, wenn er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
4. Sollte der Auftraggeber im Rahmen der Loungegespräche und der Firmenpräsentation Veränderungen an dem Veranstaltungsräumen vornehmen wollen, so ist hierzu eine schriftliche Genehmigung durch business factors notwendig. Die Kosten für etwaig notwendige Instandsetzungsarbeiten trägt der Auftraggeber. Die Arbeiten sind vorab mit business factors abzustimmen.
5. Die Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den von business factors bekanntgegebenen und/oder im Veranstaltungsportal gelisteten Teilnehmern der Veranstaltung vor ihrem Beginn ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß des Auftraggebers gegen das Kontaktaufnahmeverbot kann business factors den Auftraggeber von der Veranstaltung ausschließen, wenn er 2 Teilnehmer oder mehr kontaktiert hat (es muss nicht zu einem Erfolg gekommen sein; der Auftraggeber hat nachzuweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat); die Zahlungsansprüche und etwaige Schadenersatzansprüche von business factors bleiben unberührt. Bei nur einem vertragswidrig kontaktierten Teilnehmer kann business factors ebenfalls den Auftraggeber ausschließen, und eine angemessene Vertragsstrafe bestimmen, in Höhe mindestens der bis dahin erbrachten Leistungen, und höchstens die vereinbarte Vergütung.
§5 Vergütung, Zahlungsmodalitäten
1. Die Vergütung für die Leistungen von business factors bestimmt sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Auftraggeber ist gegenüber business factors vorleistungspflichtig, da die Erbringung wesentlicher Leistungen der Veranstaltung durch business factors bereits im Vorfeld notwendig ist. Die Zulassung zur Veranstaltung und die Zurverfügungstellung der vereinbarten Leistungen kann business factors also abhängig machen von der vorherigen vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält business factors trotzdem seinen Zahlungsanspruch.
3. Die Rechnungsstellung für etwaige Zusatzkosten aus weiteren bestellten Leistungen erfolgt in angemessener Frist nach der Veranstaltung.
4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§6 Wechselseitige Treuepflichten
1. Die Parteien sind sich gegenseitig zur Loyalität verpflichtet. Jede Partei hat die andere unverzüglich über sämtliche Geschehnisse zu unterrichten, die während der Dauer des Vertrages auftreten und dessen Durchführung beeinflussen können.
2. Beiden Parteien ist es jeweils untersagt, Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter, die für business factors tätig sind oder waren, vor Ablauf einer Sperrfrist von 12 Monaten nach Ende des Vertrages einzustellen oder sonst zu beschäftigen.
3. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die mit der Durchführung des Vertrages befassten Mitarbeiter der jeweils anderen Partei nicht aktiv abzuwerben.
§7 Gewährleistung und Haftung von business factors
1. Eine Garantiehaftung wird ausgeschlossen.
2. Ebenso wird das Minderungsrecht ausgeschlossen. Der Ausschluss des Minderungsrechts gilt aber nicht für Mängel, die von business factors arglistig verschwiegen sind sowie für durch business factors zugesicherte Eigenschaften. Ferner gilt dieser Ausschluss nicht bei unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen des Auftraggebers. Die Minderung ist auch nur insoweit ausgeschlossen, als dem Auftraggeber das Recht untersagt ist, die Minderung durch Abzug des vereinbarten Preises durchzusetzen. Er kann/muss etwaige Rückforderungsansprüche gemäß § 812 BGB selbst geltend machen und durchsetzen.
3. § 539 Absatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
4. Eine Haftung von business factors für eventuell vor Abschluss dieser Vereinbarung vorhandene Mängel an dem Vertragsgegenstand wird ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von business factors arglistig verschwiegen worden sind oder wenn es sich um Sachschäden handelt, die von business factors, ihren Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder wenn es Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden betrifft, die infolge Vorsatz oder jeder Fahrlässigkeit von business factors oder ihren Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
5. Für die vom Auftraggeber auf das Veranstaltungsgelände eingebrachten Gegenstände übernimmt business factors keine Haftung, soweit nicht anders in Absatz 6 vereinbart. Diese Gegenstände lagern auf eigene Gefahr des Ausstellers auf dem Veranstaltungsgelände.
6. business factors haftet für beim Auftraggeber verursachte Sach- und Vermögensschäden, die von business factors oder ihren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. business factors haftet im Übrigen für beim Auftraggeber verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, die business factors oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Für beim Auftraggeber von business factors oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet business factors drüber hinaus unbeschränkt, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 6 betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
§8 Rechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen
Die Vorträge und Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt, bzw. es wird vereinbart, dass das Urheberrechtsgesetz auch dann als anzuwenden gilt, wenn Teile der Vorträge oder Veranstaltungsunterlagen tatsächlich nicht bereits kraft Gesetz geschützt sein sollten. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus. Der Auftraggeber darf diese nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von business factors veröffentlichen, kopieren oder weiterverbreiten.
§9 Vertragsdauer, Kündigung, Höhere Gewalt, Verlegung aus wichtigem Grund
1. Die Vertragsdauer und der Zeitplan für die Leistungen von business factors ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
2. Im Übrigen ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
3. Im Falle Höherer Gewalt kann business factors die Veranstaltung absagen oder verschieben. Der Vertrag wird mit dem neuen Termin und ggf. neuen Ort fortgesetzt, wenn der Auftraggeber der Verschiebung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Die Frist von 14 Tagen beginnt erst zu laufen, wenn business factors dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach der Absage die Verschiebung mit Termin und Ort schriftlich mitteilt und auf die Rechtsfolge eines nicht erfolgten Widerspruchs hinweist. Das Wissen bei Vertragsschluss um das Bestehen einer Pandemie, Epidemie, anderer außergewöhnlicher Lagen oder darauf beruhender Beschränkungen schließt nicht aus, dass sich business factors auf höhere Gewalt berufen kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Als höhere Gewalt im Sinne des Absatz 3 gelten auch:
a. ein Durchführungsverbot durch bspw. eine Verordnung oder ein Erlass;
b. erhöhte Auflagen, deren Einhaltung unumgänglich sind und die gemäß § 275 Absatz 2 BGB unzumutbar sind;
c. eine Empfehlung der Nichtdurchführung solcher Veranstaltungen durch die Kanzlerin, Bundes- oder Landesminister oder örtliche Behörden.
5. Als höhere Gewalt im Sinne des Absatz 3 gelten auch Absagen von Teilnehmern und Ausstellern, die nicht auf einem Verschulden von business factors beruhen, in einer solchen Anzahl, dass die Durchführung der Veranstaltung sinnlos wird und der Charakter der Veranstaltung verloren geht.
6. business factors kann die Veranstaltung bis zu zwei Wochen vor Beginn absagen oder verschieben, wenn ein sonstiger wichtiger Grund gegeben ist, der die Durchführung der Veranstaltung vernünftigerweise sinnlos werden lässt oder den Erwartungen insbesondere der Mehrzahl der Auftraggeber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entgegensteht; dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine konkurrierende Veranstaltung zeitlich naheliegend zur Veranstaltung von business factors veröffentlicht wird und dadurch erhebliche Einbußen bei Teilnehmern und Interessenten zu befürchten sind oder wenn mindestens die Hälfte aller Auftraggeber für eine Verlegung der Veranstaltung sind. Für den Fall einer Absage bzw. Verlegung gilt die Regelung zur Höheren Gewalt entsprechend.
§10 Sonstiges
1. Die Vertragsbeziehungen zwischen business factors und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von business factors. business factors ist aber auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
3. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit business factors nur mit ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abtreten.