Mit der neuen Coronaschutzverordnungsind Veranstaltungen ab dem 15. Mai wieder möglich
Wir freuen uns das mit der neuen Coronaschutzverordnung die am 12. Mai abgesegnet wurde und ab dem 15. Mai in Kraft getreten ist, Veranstaltungen mit 250 Personen ab einer soliden Inzidenz von unter 50 wieder möglich sind. Somit freuen wir uns im Juni auf ein Wiedersehen.
Auszug aus der Verordnung vom 12. Mai
§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen
Tagungen und Kongresse mit höchstens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter freiem Himmel und höchstens 250 Personen in Innenräumen sowie mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4
Zudem haben wir unser GPS um 3G erweitert!
Geimpft
Vorraussetzungen ist die Vorlage des Impfpasses mit 2 Impfungen (plus 14 Tage seit der 2. Impfung)
ODER
Getestet
Kostenfreier Antigen Schnelltest auf der Veranstaltung (durchgeführt durch unser Testteam) oder
Negativer Antigen Schnelltest - Nachweis selbst mitbringen (nicht älter als 24 Std.) oder
Negativer PCR Test - selbst mitbringen (nicht älter als 24 Std.) oder
Kostenfreier Selbsttest auf der Veranstaltung
ODER
Genesen
Attest vom Arzt mit expliziter Erkrankung an Covid-19 und die erfolgreiche Genesung.